Konzept für digitale Gemeinderatssitzungen jetzt erarbeiten

Für Abstimmungen und Beschlussfassungen müssen Kommunalpolitiker in Bayern nach den geltenden Vorgaben der Gemeinde- und Landkreisordnung auch während der Corona-Krise vor Ort tagen. Ein Zustand, der in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling Fragen aufwirft. Dass Kommunalpolitiker aktuell rechtlich schlechter gestellt sind als Betriebsräte, denen der Gesetzgeber bereits seit Mai 2020 die Durchführung virtueller Abstimmungen ermöglicht, ist aus Sicht der FDP Haar nicht nachvollziehbar.

Umso erfreuter sind wir über den von CSU und Freien Wählern am 16.02.2021 in den Bayerischen Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf, der den kommunalen Gremien künftig Hybridsitzungen ermöglichen soll. Dieser Schritt ist aus unserer Sicht überfällig. Die Möglichkeit der komplett digitalen Durchführung muss das Ziel am Ende des Weges sein.

Angesichts der sich ausbreitenden Virusmutationen bleibt zu hoffen, dass sich der Bayerische Landtag nicht zu viel Zeit mit der Entscheidung lässt. Wir in Haar sollten in jedem Fall sofort mit den organisatorischen und technischen Vorbereitungen zur virtuellen Durchführung von Gemeinderatssitzungen beginnen, um bei der Verabschiedung des Gesetzes startklar zu sein. Mit einem am 17. Februar eingereichten Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema drückt unser Gemeinderat Dr. Peter Siemsen jetzt aufs Tempo.